Arbeitsschutz


Wir unterstützen Sie im Zuge Ihrer Baumaßnahme mit unseren Fachkräften gemäß RAB 30, Anlage B + C, bei der Umsetzung der Verpflichtungen aus der BaustellV, § 3 (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen). Darüber hinaus übernehmen wir alle Koordinierungsaufgaben gemäß DGUV 101-004.

 

Hierfür stehen wir Ihnen Mitarbeiter mit folgenden Qualifikationen zur Verfügung:

  • Sachkunde nach TRGS 519
  • Sachkunde nach TRGS 521
  • SiGeKo gemäß RAB 30, Anlage B + C
  • Sachkunde kontaminierte Bereiche nach DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128)

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:

  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan),
    inkl. Bundesliegenschaften
  • Übermittlung der Vorankündigung
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung und Überprüfung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)