Kampfmittel


Auch mehr als 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges werden weiterhin allein im Hamburger Baugrund noch etwa 3.000 Bombenblindgänger vermutet. Mit der im Jahr 2014 geänderten Kampfmittelverordnung der Stadt Hamburg besteht für den Bauherr die Verpflichtung, sich über den aktuellen Gefährdungszustand zu informieren und in der Folge geeignete Maßnahmen zur gefahrlosen Errichtung seiner Baumaßnahme zu ergreifen.

Um ihn in diesem Unterfangen zu unterstützen und zu begleiten, bietet unser Büro seit 2006 alle planerischen Leistungen im Zusammenhang mit der Kampfmittelräumung an. Hierzu steht Ihnen

u. a. eine Fachplanerin Kampfmittelräumung mit postgradualer akademischer Zusatzausbildung der Bundeswehruniversität München zur Verfügung. Während der Kampfmittelsondiermaßnahmen bieten wir Ihnen die Überwachungs- und Steuerungsleistungen an.


Wir bieten Ihnen u. a. folgende Leistungen:

  • Grundlagenermittlung/historische Recherche
  • Erstellung von Kampfmittelsondierkonzepten
  • Gefährdungsabschätzungen
  • Planung und Ausschreibung
  • Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ)
  • Bauoberleitung (BOL)
  • Dokumentation und Kostenfeststellung